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🛃 Reise nach Dänemark Einfuhr- und Zollbestimmungen

Ferienhaus 'zantbaŋk

novis itineribus ist Latein und bedeutet auf Deutsch auf neue Weise.

Landkarte Ferienhaus Dänemark


Ferienhaus 'zantbaŋk by Molitor

Nordstr. 9a44536LünenNordrhein-WestfalenDeutschland
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🛃 Einfuhr- und Zollbestimmungen

Planen Sie eine Reise nach Dänemark? Oder sind Sie bereits angekommen? Hier können Sie mehr erfahren über die aktuellen Einfuhr- und Zollbestimmungen.

Zusätzliche Informationen gibt es auch beim Deutsches Auswärtige Amt

Einreise

Sie benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Kinder benötigen einen Kinderausweis oder einen maschinenlesbaren Kinderreisepass. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.

Bargeld

Es gibt keine Einschränkung zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld, jedoch müssen Beträge von über 10.000 Euro (≈ 74564.9529 Dänische Krone) angemeldet werden.

Bitte nutzen Sie hierfür dieses Formular oder wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an die Dänische Steuerbehörde.

Alkohol und Tabak

Seit dem 1. Januar 2004 können alle Waren, auch Alkohol und Tabak, für den persönlichen Gebrauch, von Deutschland, Schweden, Norwegen oder Färöer nach Dänemark eingeführt werden.

Als Richtwert gilt: 10 Liter hochprozentiger Alkohol, 110 Liter Bier, 20 Liter Süd-Wein (z.B. Portwein, Sherry oder Madeira) mit einem maximalen Alkoholanteil von 22%, 90 Liter Wein, 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren und 1 Kg Tabak.

Nahrungsmittel

Bei der Einfuhr von tierischen Produkten bzw. Frischfleisch nach Dänemark gelten folgende Bestimmungen:

Die Einfuhr vom tierischen Produkten / Frischfleisch von Meeressäugetieren und Reptilien wie z.B. Robben, Wale, Walrosse, Krokodile und Schlangen ist nicht gestattet. Die Einfuhr anderer tierischer Lebensmittel ist erlaubt. Diese Regeln können jedoch bei Bedarf kurzfristig geändert werden und gelten außerdem nur für die private Einfuhr.

Wild darf ohne vorherige veterinäre Kontrolle eingeführt werden.

Weitere Informationen

Fødevarestyrelsen Stationsparken 31-33 DK-2600 Glostrup Tel.: +45 72 27 69 00 E-mail: fvst@fvst.dk

Messer, Waffen und Jagdwaffen

Generell ist das dänische Waffenrecht strenger als das Deutsche.

Einfuhr von Waffen zur Jagd, Fischerei und für Wettbewerbe

EU-Bürger, die den europäischen Waffenpass besitzen, können ihre Schusswaffe und dazugehörige Munition ohne vorherige Genehmigung einführen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der / die Reisende eine Einladung zur Jagd in Dänemark oder zu einem Schieß-Wettbewerb hat und
  2. einen Waffenschein für die betreffende Waffe besitzt und der Besitz der Waffe im Heimatland und in Dänemark nicht verboten ist.
Sonstige Bestimmungen

Ansonsten ist die Einfuhr von Waffen ohne vorherige Genehmigung durch die dänische Polizei oder durch das dänische Justizministerium in der Regel nicht erlaubt.

Dies betrifft u.a. auch Luft- und Federwaffen mit einem Kaliber von über 4,5 mm, Gas- und Signalwaffen sowie Armbrüste, die ohne vorherige polizeiliche Genehmigung nicht eingeführt werden dürfen.

Scharfe und spitze Waffen (darunter Messer) mit einer Klinge über 12 cm Länge dürfen ohne vorherige polizeiliche Genehmigung nicht eingeführt werden. Dolche und Messer unter 12 cm, die für Beruf, Haushalt, Jagd, Fischerei oder für das Sporttauchen vorgesehen und hergestellt sind, dürfen jedoch ohne vorherige Genehmigung eingeführt werden.

Bitte beachten Sie, dass es in Dänemark generell verboten ist, Dolche oder Messer an öffentlich zugänglichen Orten mit sich zu führen. So sollte man z.B. darauf verzichten, an einem dänischen Rastplatz ein Messer bei sich zu tragen, sondern es vorschriftsgemäß im abgeschlossen Fahrzeug aufbewahren.

Es gilt die Ausnahme, dass ein Messer von unter 12 cm Klingenlänge mitgeführt werden kann, wenn es für Beruf, Jagd, Fischerei, das Sporttauchen oder für einen vergleichbaren anerkennungswürdigen Zweck genutzt werden soll.

Beispiele von anerkennungswürdigen Zwecken:

  • Jagd, Angeln und Sportaktivitäten: Wenn ein Messer bei der Jagd, beim Angeln oder für eine Sportaktivität benötigt wird, ist es erlaubt das Messer auf dem direkten Weg vom und zum jeweiligen Ort des Jagens, Angelns oder der Sportaktivität mit sich zu führen.
  • Ähnliche anerkennungswürdige Zwecke: Ein Messer kann auch bei Freizeitaktivitäten gesetzesgemäß getragen werden. Z.B. gilt dies für Pfadfinder, Wanderer, Waldspaziergänger, Segler usw., die für diese Aktivität ein Messer verwenden. Es ist damit auch erlaubt ein Messer auf dem direkten Weg von und zu diesen gesetzlichen Aktivitäten zu tragen.

Anhalten und das Erledigen von Anliegen auf dem Weg zu und von diesen gesetzlichen Aktivitäten werden geduldet, wenn diese nach einer Gesamteinschätzung der Umstände als angemessen zu betrachten sind. Z.B. wäre das Tanken von Benzin oder ein Einkauf auf dem Weg zu einer solchen Aktivität normalerweise nicht gesetzeswidrig, solange das Messer im Auto bleibt. In allen Fällen beruht es auf einer konkreten Einschätzung inwiefern ein anerkennungswürdiger Zweck vorliegt. Bei dieser Einschätzung werden hauptsächlich der Messertyp, der Anwendungsbereich und die Situation in der das Messer getragen wird beachtet.

Genehmigungen und weiterführende Auskünfte

Bezüglich der Ausstellung von Genehmigungen, z.B. Transport- oder Einfuhrgenehmigungen o.g. und übriger Waffen, ist in der Regel die dänische Polizei zuständig. Auf der Webseite der dänischen Polizeifinden Sie unter der Kategorie "Våben" die entsprechenden Formulare, die dort aber nur in dänischer Sprache vorliegen.

Weitere Auskünfte zu o.g. Themen erteilt die dänische Polizei bzw. das dänische Justizministerium:

Justitsministeriet Slotsholmsgade 10 DK-1216 Kopenhagen K. Tel. +45 72 26 84 00 Fax +45 33 93 35 10 E-Mail: jm@jm.dk

🚀 Feuerwerk

Die Einfuhr von Feuerwerk und Knallkörpern jeglicher Art nach Dänemark ist verboten. Es besteht die Möglichkeit, Feuerwerks- und Knallkörper entsprechend dem landesüblichen Standard zu Silvester direkt vor Ort in Dänemark zu kaufen.



Quelle Dänisches Aussenministerium April 2024



Ist Ihnen auch noch etwas aufgefallen / eingefallen, was hier fehlt? In unserem Disqusionsforum würden wir gerne ihre Meinung hören!



News Mai 2023 - Geldverkehr

Die Dänische Nationalbank hat restriktive Maßnahmen ergriffen, um Geldwäsche, Drogenhandel und andere kriminelle Aktivitäten einzudämmen. So verlangt die dänische Nationalbank jetzt einen Herkunftsnachweis für dänische Kronen. Dadurch wird es für Banken schwieriger, Bargeld bei der Nationalbank einzuzahlen.

Eine Folge dieser Maßnahme ist, dass Kunden bei Banken - keine Banknoten mit einem Nennwert von 1.000 DKK und 500 DKK mehr kaufen oder verkaufen können.

Es ist jedoch nach wie vor möglich, Banknoten mit einem Nennwert von 1.000 DKK und 500 DKK in Dänemark im Geschäftsalltag einzusetzen und zum Zahlen zu nutzen. Der An- und Verkauf der anderen Stückelungen wie 50 DKK, 100 DKK und 200 DKK ist bei den Banken weiterhin möglich.


  • Händler dürfen Barzahlungen ab einschließlich 20.000 dänische Kronen (ca. 2.689 Euro) nicht annehmen. Dies gilt nicht für Banken und andere Finanzdienstleister.
  • Händler sind in der Zeit zwischen 6 Uhr und 22 Uhr verpflichtet, Bargeld bis 20.000 Kronen anzunehmen (in Gebieten mit einer hohen Kriminalitätsrate bis 20 Uhr). Die Verpflichtung gilt dann, wenn Händler bestimmte Zahlungsarten akzeptieren, insbesondere Kartenzahlung.
  • Die Verwendung von 500-Euro-Scheinen sowie von 25-Øre-Münzen ist untersagt.
  • Bei der Bezahlung eines Betrages in Münzen dürfen maximal 25 Münzen je Vorgang verwendet werden. Der Höchstbetrag, der ausschließlich mit Münzgeld bezahlt werden darf, beträgt 962,50 DK (ca. 129 Euro).
  • Bei Dienstleistungen oder Warenkäufen, die mit Dienstleistungen in Verbindung stehen, ist bei Beträgen ab 8.000 DK (ca. 1.075 Euro) keine Barzahlung zu empfehlen. Denn wenn der Händler die Einkommens- und Mehrwertsteuer des Kaufpreises nicht abführt, kann der Verbraucher mit zur Verantwortung gezogen werden. Von dieser Haftung kann sich der Käufer befreien, indem er den Erwerb rechtzeitig bei dem zuständigen Finanzamt anzeigt (binnen 14 Tagen nach Zahlung, spätestens einen Monat nach Erhalt der Rechnung).












 
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