Planen Sie eine Reise nach Dänemark? Oder sind Sie bereits angekommen? Hier können Sie mehr erfahren über die aktuellen Einfuhr- und Zollbestimmungen.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen Dänemarks sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung.
Diese Bestimmungen gelten in der Regel für die gesamte EU - Europäische Union!
Jeder Unionsbürger hat das Recht, ohne Visum in die Mitgliedstaaten der EU, des EWR (EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) und die Schweiz einzureisen. Unionsbürger haben auch das Recht, sich nahezu ohne Beschränkungen und ohne besondere Erlaubnis in den anderen Staaten aufzuhalten und dort erwerbstätig zu sein.
Sie benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Kinder benötigen einen Kinderausweis oder einen maschinenlesbaren Kinderreisepass. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.
Es gibt keine Einschränkung zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld, jedoch müssen Beträge von über 10.000 Euro ≈ 74.592 Dänische Krone (Umrechnungskurs vom 20.11.2024) angemeldet werden.
Bitte nutzen Sie hierfür dieses Formular oder wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an die Dänische Steuerbehörde.
Auf allen EU Flughäfen gilt, bei Beträge von über 10.000 Euro ≈ 74.592 DKK, auf keinen Fall durch den GRÜNEN Ausgang gehen.
Seit dem 1. Januar 2004 können alle Waren, auch Alkohol und Tabak, für den persönlichen Gebrauch, von Deutschland, Schweden, Norwegen oder Färöer nach Dänemark eingeführt werden.
Als Richtwert gilt: 10 Liter hochprozentiger Alkohol, 110 Liter Bier, 20 Liter Süd-Wein (z.B. Portwein, Sherry oder Madeira) mit einem maximalen Alkoholanteil von 22%, 90 Liter Wein, 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren und 1 Kg Tabak.
Bei der Einfuhr von tierischen Produkten bzw. Frischfleisch nach Dänemark gelten folgende Bestimmungen:
Die Einfuhr vom tierischen Produkten / Frischfleisch von Meeressäugetieren und Reptilien wie z.B. Robben, Wale, Walrosse, Krokodile und Schlangen ist nicht gestattet. Die Einfuhr anderer tierischer Lebensmittel ist erlaubt. Diese Regeln können jedoch bei Bedarf kurzfristig geändert werden und gelten außerdem nur für die private Einfuhr.
Wild darf ohne vorherige veterinäre Kontrolle eingeführt werden.
Fødevarestyrelsen Stationsparken 31-33 DK-2600 Glostrup Tel.: +45 72 27 69 00 E-mail: fvst@fvst.dk
Generell ist das dänische Waffenrecht strenger als das Deutsche.
EU-Bürger, die den europäischen Waffenpass besitzen, können ihre Schusswaffe und dazugehörige Munition ohne vorherige Genehmigung einführen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Ansonsten ist die Einfuhr von Waffen ohne vorherige Genehmigung durch die dänische Polizei oder durch das dänische Justizministerium in der Regel nicht erlaubt.
Dies betrifft u.a. auch Luft- und Federwaffen mit einem Kaliber von über 4,5 mm, Gas- und Signalwaffen sowie Armbrüste, die ohne vorherige polizeiliche Genehmigung nicht eingeführt werden dürfen.
Scharfe und spitze Waffen (darunter Messer) mit einer Klinge über 12 cm Länge dürfen ohne vorherige polizeiliche Genehmigung nicht eingeführt werden. Dolche und Messer unter 12 cm, die für Beruf, Haushalt, Jagd, Fischerei oder für das Sporttauchen vorgesehen und hergestellt sind, dürfen jedoch ohne vorherige Genehmigung eingeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass es in Dänemark generell verboten ist, Dolche oder Messer an öffentlich zugänglichen Orten mit sich zu führen. So sollte man z.B. darauf verzichten, an einem dänischen Rastplatz ein Messer bei sich zu tragen, sondern es vorschriftsgemäß im abgeschlossen Fahrzeug aufbewahren.
Es gilt die Ausnahme, dass ein Messer von unter 12 cm Klingenlänge mitgeführt werden kann, wenn es für Beruf, Jagd, Fischerei, das Sporttauchen oder für einen vergleichbaren anerkennungswürdigen Zweck genutzt werden soll.
Beispiele von anerkennungswürdigen Zwecken:
Anhalten und das Erledigen von Anliegen auf dem Weg zu und von diesen gesetzlichen Aktivitäten werden geduldet, wenn diese nach einer Gesamteinschätzung der Umstände als angemessen zu betrachten sind. Z.B. wäre das Tanken von Benzin oder ein Einkauf auf dem Weg zu einer solchen Aktivität normalerweise nicht gesetzeswidrig, solange das Messer im Auto bleibt. In allen Fällen beruht es auf einer konkreten Einschätzung inwiefern ein anerkennungswürdiger Zweck vorliegt. Bei dieser Einschätzung werden hauptsächlich der Messertyp, der Anwendungsbereich und die Situation in der das Messer getragen wird beachtet.
Bezüglich der Ausstellung von Genehmigungen, z.B. Transport- oder Einfuhrgenehmigungen o.g. und übriger Waffen, ist in der Regel die dänische Polizei zuständig. Auf der Webseite der dänischen Polizeifinden Sie unter der Kategorie "Våben" die entsprechenden Formulare, die dort aber nur in dänischer Sprache vorliegen.
Weitere Auskünfte zu o.g. Themen erteilt die dänische Polizei bzw. das dänische Justizministerium:
Justitsministeriet Slotsholmsgade 10 DK-1216 Kopenhagen K. Tel. +45 72 26 84 00 Fax +45 33 93 35 10 E-Mail: jm@jm.dk
Die Einfuhr von Feuerwerk und Knallkörpern jeglicher Art nach Dänemark ist verboten. Es besteht die Möglichkeit, Feuerwerks- und Knallkörper entsprechend dem landesüblichen Standard zu Silvester direkt vor Ort in Dänemark zu kaufen.
Quelle Dänisches Aussenministerium April 2024
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